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Winterdienst gehört zur Pflicht

In Deutschland ist die Räum- und Streupflicht gesetzlich klar geregelt. In der Regel obliegt diese dem Grundstückeigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Die Zuständigkeit für öffentliche Gehwege geht zumeist an die Anlieger der Straße über. mehr...

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Winterdienst im betrieblichen Alltag

Als Unternehmer sind Sie also auch dazu verpflichtet, im Rahmen der Außenanlage Ihres Betriebs und auch auf dem angrenzenden Gehweg Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und einen entsprechenden Winterdienst einzurichten. Ist das Firmengebäude gemietet, ist mit dem Vermieter zu klären, wer die Pflicht zu tragen hat. Auch der Zeitraum ist festgelegt, diese Regelung ist allerdings regional getroffen und kann abweichen. Üblicherweise beginnt die Pflicht zur Schneeräumung werktags um 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr und endet um 20:00 Uhr. Schneit es stark, muss innnerhalb des Zeitraums auch mehrfach geräumt werden. Bei Eisregen hat man nach Ende des Regens 40 Minuten Zeit, entsprechende Maßnahmen zu treffen, um den Zugangsweg zu Gebäude begehbar zu machen. Woran viele nicht denken: Wenn Eis und Schnee abgetaut sind, muss das Streugut entfernt werden, außer es ist mit weiterem Neuschnee zu rechnen. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, haftet unter Umständen für die Folgen von daraus resultierenden Unfällen. Sie können die Aufgabe firmenintern an einen Mitarbeiter vergeben oder auch an einen externen Dienstleister.

Winterdienst leicht gemacht mit Produkten von J-Kesselshop.de

Um den Zeit- und Arbeitsaufwand für den Winterdienst möglichst gering zu halten und dennoch der Räum- und Streupflicht in vollem Umfang nachkommen zu können, empfiehlt sich der Einsatz entsprechender Hilfsmittel. Das gilt insbesondere dann, wenn die zu räumende Fläche nicht nur ein kleines Stück Gehweg sondern ein entsprechend großes Betriebsgelände mit Zufahrtswegen und Parkplätzen umfasst. Wichtigstes Utensil ist das Streugut. Für dessen Lagerung und Bevorratung ist ein Streugutbehälter sinnvoll. Je nach Mengenbedarf sind die Kastenbehälter in diversen Ausführungen und mit oder ohne Entnahmeöffnung erhältlich. In jedem Fall sind sie robust und absolut witterungsfest. Um das Streugut verteilen zu können, empfehlen wir die Nutzung eines Streuwagens. Dies hat den Vorteil, dass Streusalz, Sand oder Split gleichmäßig und sparsam auf die Fläche aufgetragen wird – das spart Zeit und Geld und schont auch die Umwelt. Für einfaches Handling mit dem Streugut nutzen Sie am besten eine Allzweckschaufel. Apropos Schaufel – für kleinere Flächen ist die Schneeräumung immer noch mit der Schaufel am effizientesten. Bei großen Grundstücken darf der Winterdienst gerne etwas professioneller gelöst sein. Der Hersteller Cramer bietet hierzu eine perfekte Kombilösung an: Ein Schneeräumschild für die Kehrmaschinen aus dem Sortiment. Sie schlagen mit der Anschaffung eines solchen Geräts zwei Fliegen mit einer Klappe – im Frühjahr, Sommer und Herbst können Sie Ihr Gelände bequem von Laub und Dreck säubern, im Winter kommen Sie Ihrer Pflicht zum Räum- und Streudienst nach. Das Sortiment des Herstellers finden Sie bei uns im Shop oder vor Ort in unserem Fachmarkt. Sie haben Fragen vor oder nach Ihrem Kauf? Unser Beraterteam informiert Sie gerne unverbindlich und umfassend zu allen Produkten und unterbreitet Ihnen attraktive Angebote. Bei Ihrer Kaufentscheidung unterstützen Sie übrigens auch die zahlreichen Produktbewertungen in unserem Shop. Besonders interessant für große Bestellungen ist der Trusted Shops Käuferschutz. Mit der kostenlosen Geld-zurück-Garantie können Sie Ihre Bestellung in vollem Umfang absichern.

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