PREIS / LIEFERZEIT ANFRAGEN
Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Hinweis nach dem Verpackungsgesetz

Hinweis nach dem Verpackungsgesetz:

Je nach Art und Menge der von Ihnen bestellten Artikel werden für die Produkte und deren Versand unterschiedliche Verpackungen verwendet.

Nach § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG sind wir dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen:

  1. Transportverpackungen (Verpackungen, die die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind, z.B. Europaletten);
  2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen (z.B. Großmengenverpackungen, die normalerweise nicht für Privatkunden bestimmt sind);
  3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist (Verpackungen, die im Einzelfall wegen Gefährdung der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung oder der Gesundheit nicht an einem Rücknahmesystem teilnehmen können);
  4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter (z.B. Verpackungen für Pflanzenschutzmittel oder Öle);
  5. Mehrwegverpackungen,

damit diese der Wiederverwertung oder dem Recycling zugeführt werden können.

Die Rücknahmeverpflichtung und die Aufklärung darüber sollen zu besseren Ergebnissen bei der Rückgabe von Verpackungen führen und einen Beitrag dazu leisten, die Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sicherzustellen

 

Wenn Sie Fragen hierzu haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Zuletzt angesehen