Sicherheit und Schutz für Ihre Mitarbeiter: Der Umgang mit Leitern und Tritten im Arbeitsalltag birgt ein immenses Gefährdungspotential. Umso wichtiger ist es, dass diese Arbeitsmittel technisch intakt sind und dies auch regelmäßig kontrolliert wird. Aus diesem Grund gibt das Gesetz strenge Richtlinien und Normen vor, nicht nur zur Konstruktion und Handhabung von Leitern und Tritten sondern auch für deren Überprüfung.
Prüfung von Leitern und Tritten: Die rechtliche Vorgaben und Normen
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel, womit sie unter die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fallen. In den Paragraphen 3 bis 10 sind die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf diese klar geregelt. So muss er gemäß §3 BetrSichV zum Schutz des Arbeitnehmers zu jedem Arbeitsmittel eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung erstellen. §10 BetrSichV gibt vor, dass eine regelmäßige Überprüfung und im Fall eines Schadens eine unverzügliche Instandsetzung zu erfolgen hat. Da der Umgang mit Leitern und Tritten besonders hohe Risiken birgt, werden die Vorgaben der BetrSichV in der DGUV 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ (ehemals BGI 694) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung weiter konkretisiert. Sie regelt die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers, gibt Hinweise zur Bereitstellung von Leitern und Tritten, zur Unterweisung der Beschäftigten im Umgang mit diesen sowie zur Prüfung und Instandsetzung. Die Sicherheit des Arbeitnehmers steht dabei immer an erster Stelle. So besagt die DGUV 208-016 beispielsweise, dass Leitern und Tritte nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn kein anderer Zugang zum Arbeitsort möglich und das Gefährdungspotential möglichst gering ist.
Während der Umfang der Prüfung von Leitern und Tritten in der DGUV 208-016 klar geregelt ist, wird die Häufigkeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und durch die betrieblichen Gegebenheiten bestimmt. Sie richtet sich unter anderem nach der Nutzungshäufigkeit, der Intensität der Belastung und nach der Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Eine Sicht- und Funktionsinspektion muss regelmäßig, jedoch mindestens einmal alle zwölf Monate erfolgen und dokumentiert werden. Die Leitern und Tritte werden mit einem Prüfsiegel versehen.
Wer darf Leitern und Tritte prüfen
Wer die Prüfung von Leitern und Tritten durchführt, wird vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bestimmt. Es ist jedoch dazu verpflichtet, sich auch hier an die Vorgaben der BetrSichV zu halten. So gibt §2 vor, dass die beauftragte Person in jedem Fall fachkundig sein muss. Dies kann durch eine Ausbildung, Berufsausbildung, eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit oder ein spezielle Qualifizierung erfüllt sein. Der Arbeitgeber kann sich für einen internen Mitarbeiter entscheiden oder aber die Prüfung an einen geeigneten externen Dienstleister vergeben. Die Person sollte in jedem Fall mit den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie mit den für die diversen Leitertypen gültigen DIN Normen vertraut sein. Dazu gehören für den industriellen bzw. handwerklichen Bereich die DIN EN 131-1, in der es um Benennung, Bauarten, Funktionsmaße, Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung von Leitern geht, die DIN 4567, Bemessungsgrundlage für Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch sowie die DIN EN 14183 zum Thema Tritte. Leitern und Tritte aus Holz, Podestleitern oder Seilleitern werden in weiteren DIN, BGI und GUV Normen geregelt.
Was ist bei der Prüfung und Instandhaltung von Leitern und Tritten zu beachten
Der Umfang der Inspektion von Leitern und Tritten sowie die zu beachtenden Details werden durch die DGUV 208-016 bestimmt. Die Handlungsanleitung empfiehlt, die Überprüfung anhand einer Checkliste durchzuführen, um alle wichtigen Aspekte lückenlos abzudecken. Zudem wird die für den jeweiligen Leitertyp gültige DIN Norm zugrunde gelegt. Bei der Inspektion sind insbesondere die folgenden Punkte zu beachten (Auszug aus der DGUV 208-016):
– Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen,
– fehlende Bauteile,
– ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z.B. Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern).
Eine notwendige Instandsetzung kann durch eine Person mit ausreichenden handwerklichen Kenntnissen und Fertigkeiten durchgeführt werden. In jedem Fall sind die Leitern und Tritte nach erfolgter Instandsetzung erneut zu prüfen. Nach erfolgreich bestandener Prüfung werden die Arbeitsmittel mit einem Prüfsiegel versehen. Die Inspektion ist in einem Leiterkontrollbuch oder einem Prüfprotokoll zu dokumentieren, den Unterlagen ist auch die Checkliste der Prüfung beizufügen.
Prüfung von Leitern und Tritten kompetent und zuverlässig gelöst
Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter hat oberste Priorität. Entscheiden Sie sich daher für die Prüfung Ihrer Leitern und Tritte durch einen externen Experten. Unser kompetenter Leitern- und Tritte Inspekteur ist DEKRA zertifiziert und hat seine fachlichen Kenntnisse im Rahmen einer speziellen Schulung weiter vertieft. Er kennt die diversen Leitertypen nicht nur aus der Theorie sondern auch in der Praxis und ist auch mit Abläufen aller Art aus dem Arbeitsalltag bestens vertraut.
Vorteile der Leitern- und Tritte-Prüfung durch unseren DEKRA geprüften Inspekteur:
- Kenntnis aller rechtlichen Grundlagen
- Kenntnis über alle Leitertypen und Tritte sowie deren Sinn und Zweck
- Kenntnis über Aufbau und Konstruktionen von Leitern und Tritten
- Kenntnis über die Handhabung von Leitern und Tritten gemäß der der DGUV Information 208-016
- Kenntnis über die Normen DIN EN 131, DIN 4567 sowie DIN EN 14183
- Kenntnis über die Wartung, Prüfung und Instandsetzung von Leitern und Tritten
- Ordnungsgemäße Dokumentation der Inspektion
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Ihr Ansprechpartner:
Wolfgang Warth Befähigte Person Leitern und Tritte prüfen, DEKRA zertifiziert. Anfragen und Terminvereinbarung unter: Email: ww@j-kessel.de Phone: +49 (0)7851-874-0 Mobil: +49 (0)171 345 9248 |