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Das muss ab jetzt in den KFZ Verbandskasten

Gemäß der aktuell gültigen Straßenverkehrsordnung (StVZO) ist jeder Fahrzeugführer dazu verpflichtet, in seinem Fahrzeug einen Verbandskasten nach der Norm DIN 13164 mitzuführen. Festgehalten ist diese Vorgabe im Paragraph 35 der StVZO. Welche Inhalte der Erste-Hilfe-Koffer haben muss, regelt ein Arbeitsausschuss im DIN Deutschen Institut für Normung e.V.. Die StVZO fällt unter die Rechtsverordnungen des Bundes vom Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen.

Warum ist das wichtig?
Der DIN Arbeitsausschuss hat neue Vorgaben zu den Inhalten der Erste-Hilfe Materialien nach der DIN Norm 13164 beschlossen, die zum 01.02.2022 als DIN 13164:2022 in Kraft treten und die bisherige Norm 13164:2014 ablösen. Allerdings wurde der §35 der StVZO nicht zeitgleich mit angepasst, da dieser Bereich wie erläutert unter eine andere Zuständigkeit fällt und erst im Nachgang geändert wird. Daher ergibt sich eine Übergangsfrist bis zum 31.01.2023. Innerhalb dieses Zeitraums sind sowohl KFZ Verbandstaschen nach der DIN 13164:2014 wie auch neuere Versionen nach der DIN 13164:2022 erlaubt, nach dem Stichtag sind nur noch Produkte nach der 13164:2022 zulässig.

 

DIN 13164 – was genau hat sich geändert?

Kommen wir zu den Details und werfen wir einen Blick auf die neuen Vorgaben. Folgende Änderungen hat das Deutsche Institut für Normung e.V. beschlossen:

DIN 13164 Änderungen

- Neuaufnahme: 2 Gesichtsmasken (EN 14683 Typ l) als zusätzlichen Hygieneschutz
- Entfall: 1 Dreieckstuch DUB 13168 D und somit Reduzierung von 2 auf 1 Stück)
- Entfall: 1 Verbandstuch klein DIN 13152 BR, es verbleibt nur ein Verbandstuch mittel         

 

Die Änderungen erfolgten auf Empfehlungen von Notfallmedizinern und der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Sie haben die Möglichkeit, die Inhalte Ihres KFZ Verbandskoffers zu ergänzen bzw. zu reduzieren, Sie können aber auch das komplette Material austauschen. Das macht vor allem dann Sinn, wenn die Produkte nicht mehr vollständig sind, oder wenn das Ablaufdatum in Kürze erreicht ist.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Erste-Hilfe Koffer noch alle notwendigen Bestandteile enthält, sollten Sie dies unbedingt prüfen, denn unabhängig von der fälligen Strafe sollte ein Mangel bei einer Kontrolle auffallen, zählt im Notfall jeder einzelne Bestandteil.

Die folgenden Inhalte muss ein Verbandskasten gemäß DIN 13164 haben:

Inhalte KFZ Verbandskasten nach DIN 13164 ab dem 01.02.2022
(Übergangsfrist bis 31.01.2023)

Menge

Inhalt

1

Heftpflaster DIN 13019 — A 500 × 2,5

 

Fertigpflastersortiment bestehend aus:

4

Wundschnellverband DIN 13019 — E 10 × 6

2

Fingerkuppenverband DIN 13019 — 5 × 4

2

Fingerverband DIN 13019 — 12 × 2

2

Pflasterstrips DIN 13019 — 7,2 × 1,9

4

Pflasterstrips DIN 13019 — 7,2 × 2,5

1

Verbandspäckchen DIN 13151 — K

2

Verbandspäckchen DIN 13151 — M

1

Verbandspäckchen DIN 13151 — G

1

Verbandstuch DIN 13152 — A

2

Fixierbinde DIN 61634 — FB 6

3

Fixierbinde DIN 61634 — FB 8

1

Rettungsdecke Mindestmaße 2 100 mm × 1 600 mm, Mindestfoliendicke 12 µm

6

Kompresse (100 ± 5) mm × (100 ± 5) mm

1

Dreiecktuch DIN 13168-D

1

Verbandskastenschere DIN 58279-A 145

4

Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch nach DIN EN 455-1, DIN EN 455-2 und DIN EN 455-3

2

Feuchttuch zur Reinigung unverletzter Haut

1

Erste-Hilfe-Broschüre

2

Gesichtsmasken, min. Typ I, nach DIN EN 14683

1

Inhaltsverzeichnis

 

Die Übersicht können Sie sich auch unter dem folgenden Link als PDF ansehen oder herunterladen.
Inhalte KFZ Verbandskasten nach DIN 13164 ab dem 01.02.2022

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