Sie suchen eine befähigte Person zur zuverlässigen und rechtssicheren Inspektion Ihrer Regale und Lagerbühnen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Unser DEKRA geprüfter Regalinspekteur pürft Ihre Einrichtung gemäß der aktuell gültigen Normen und unterstützt Sie gegebenenfalls auch bei einer fachgerechten Instandsetzung.
Rechtliche Hintergründe zum Thema Regalprüfung
Der §10 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet jeden Arbeitgeber dazu, alle Arbeitsmittel – dazu gehören auch alle Arten von Regale, Regalanlagen und Lagerbühnen - in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person prüfen und gegebenenfalls auch gemäß den Herstellervorgaben Instand setzen zu lassen. Die Häufigkeit der Prüfung ist von den betrieblichen Rahmenbedingungen abhängig und wird durch Faktoren wie der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Nutzung oder durch die Schwere von bisher festgestellten Mängeln bestimmt. Unterschieden wird zwischen einer sogenannten Experteninspektion, welche mindestens alle zwölf Monate durchgeführt werden muss und kleineren Prüfungen bzw. Sichtkontrollen, die in geringeren Zeitabständen zu tätigen sind.
Konkret festgelegt werden Intervall und Umfang der Inspektion im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, welche der Arbeitgeber gemäß §3 BetrSichV zu jedem Arbeitsmittel durchführen muss. Hierbei wird auch die europäische Norm DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ hinzugezogen, welche eine Leitlinie für den sicheren Betrieb von Regalanlagen gibt. Die DIN EN 15635 gilt auch als Grundlage für den Umfang und Ablauf einer Regalprüfung. Werden deren Normen und Vorgaben eingehalten so kann sich der Arbeitgeber sicher sein, dass auch die Vorschriften der BetrSichV hiermit erfüllt sind. Welche Regaltypen betroffen sind, ist ergänzend in der Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 234 „Lagereinrichtungen und -geräte" festgelegt.
Wer darf eine Regalprüfung durchführen
Wer die Regalprüfung durchführt, wird allein vom Arbeitgeber bestimmt. Bei der Auswahl der Person ist er jedoch dazu verpflichtet, sich an die Vorgaben des §2 der BetrSichV sowie der DIN EN 15635 zu halten. Weiter konkretisiert werden diese im Rahmen der TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“. Zu unterscheiden ist an dieser Stelle die mindestens einmal jährlich durchzuführende Experteninspektion von einer regelmäßigen, meist wöchentlichen Sichtkontrolle. Während erstere ausschließlich von einer befähigten Person vorgenommen werden darf, können die kleineren Überprüfungen auch durch betriebszugehöriges, kundiges Personal durchgeführt werden. Die befähigte Person kann sowohl ein externer Dienstleister als auch in interner Mitarbeiter mit entsprechendem Fachwissen sein.
Hierzu schreibt der §2 Absatz 5 der BetrSichV vor: „Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten.“ Befähigte Person kann man also sowohl durch eine Ausbildung bzw. Berufserfahrung im entsprechenden Fachgebiet sein als auch durch das Erwerben eines entsprechenden Zertifikats im Rahmen einer speziellen Schulung.
Umfang der Regalprüfung
Der Umfang der Regalprüfung wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter zu Hilfenahme der Norm DIN EN 15635 sowie der DGUV 108-007 bestimmt. Dabei wird sowohl der Ablauf als auch die Häufigkeit bestimmt. Während sich die regelmäßigen Sichtkontrollen weitestgehend auf oberflächliche Schäden und mögliche Überlastungen fokussieren, orientiert sich die Experteninspektion an einem standardisierten Inspektionsprotokoll und geht deutlich weiter ins Detail. So wird beispielsweise das Material auf mögliche Risse oder andere Schäden untersucht, die Einhaltung der Maximallasten wird überprüft oder der Zustand des Gebäudebodens wird unter die Lupe genommen. Notwendige Instandhaltungsarbeiten werden unmittelbar veranlasst bzw. wenn möglich direkt vorgenommen. Der Prüfvorgang wird entsprechend dokumentiert (auch die kleineren Sichtkontrollen).
Regalprüfung kompetent und zuverlässig gelöst
Sichern Sie sich eine ordnungsgemäße und rechtssichere Prüfung Ihrer Regale, Regalanlagen und Lagebühnen durch die Zusammenarbeit mit einem Experten. Unser Regalinspekteur ist DEKRA zertifiziert und hat eine spezielle Qualifizierung zur befähigten Person durchlaufen. Er kennt sich nicht nur bestens mit allen gesetzlichen Vorgaben aus sondern verfügt zudem auch über technische Kenntnisse zu den diversen Regalsystemen und ist mit deren Montage sowie mit dem ordnungsgemäßen Betrieb bestens vertraut.
Das bietet Ihnen die Regalprüfung durch unseren DEKRA geprüften Regalinspekteur:
- Kenntnis aller rechtlichen Anforderungen
- Technische Kenntnisse über alle Regalsysteme und Regalbauteile
- Technische Kenntnisse über die ordnungsgemäße Montage sowie den Betrieb der Regalanlagen
- Systematische Durchführung der Experteninspektion anhand eines standardisierten Inspektionsprotokolls
- Kenntnisse über mögliche sicherheitsrelevante Auswirkungen von Beschädigungen
- Kenntnisse über alle Originalbauteile des Regalsystems, somit ist eine schnelle Identifikation und korrekte Instandsetzung möglich
- Ordnungsgemäße Dokumentation der Experteninspektion
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Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Warth Befähigte Person (Regalinspekteur), DEKRA zertifiziert. Anfragen und Terminvereinbarung unter: Email: ww@j-kessel.de Phone: +49 (0)7851-874-0 Mobil: +49 (0)171 345 9248 |